Es kommt in der Praxis nicht selten vor, dass sich Kreditnehmer zum Abschluss einer Restkreditversicherung genötigt sehen, auch wenn die Bank diese nur anbietet und nicht obligatorisch verlangt. Im Nachhinein fällt einem dann ein, dass der Abschluss eigentlich nicht wirklich sinnvoll war. Dann stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Restkreditversicherung gekündigt werden kann. Generell stehen mitunter die folgenden drei Optionen zur Auswahl:

  • Widerruf
  • Ordentliche Kündigung
  • Sonderkündigung

Der Widerruf ist in aller Regel innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen möglich, nachdem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Eine ordentliche Kündigung ist hingegen nur dann möglich, wenn dieses Recht im Versicherungsvertrag vorgesehen ist. Jedoch ist dies eher selten der Fall, sondern stattdessen ist die Laufzeit der Versicherung für gewöhnlich identisch mit der Darlehenslaufzeit.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn Sie den zu Grunde liegenden Kredit zurückgezahlt haben bzw. in ein anderes Darlehen umschulden. Dann erlischt nämlich der Kredit und Sie haben die Möglichkeit, auch die Restschuldversicherung zu kündigen. Sie sollten allerdings überlegen, ob Sie auch beim neuen Darlehen, welches Sie zur Umschuldung nutzen, wieder eine Restkreditversicherung abschließen.