Ein wichtiger Einflussfaktor auf die Sinnhaftigkeit einer Restschuldversicherung ist die aufgenommene Darlehenssumme. Haben Sie zum Beispiel einen Kleinkredit in Höhe von 2.500 Euro beantragt, wäre eine Restschuldversicherung im Normalfall ein übertriebener Schutz. Im Zweifelsfall könnten Sie die Darlehensrate dann nämlich oftmals selbst dann weiterhin zahlen, wenn Sie arbeitslos oder berufsunfähig werden. Es gibt keine einheitlichen Maßstäbe, aber viele Experten halten eine Rechtsschutzversicherung ab einer Darlehenssumme von mindestens 10.000 Euro durchaus für sinnvoll.