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Bereitstellungszinsen bei Immobilienkrediten – diese Kosten kann es geben

Im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung können mehrere Kosten entstehen. Den Hauptkostenfaktor stellen die zu zahlenden Kreditzinsen dar, die im Rahmen des Immobilienkredites anfallen. Darüber hinaus kann es allerdings noch zu weiteren Kosten kommen, zu denen unter Umständen auch die Bereitstellungszinsen gehören. Wir möchten Sie in unserem Ratgeber informieren, worum es sich bei den Bereitstellungszinsen handelt, wie diese berechnet werden und was Sie sonst noch zu diesem Thema wissen sollten.

Welche Kosten können bei einer Immobilienfinanzierung anfallen?

Zinsen beim Immobilienkredit

Bevor wir die Frage beantworten, worum es sich bei Bereitstellungszinsen handelt, möchten wir Ihnen noch kurz einen Überblick darüber geben, welche Kosten im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung eigentlich anfallen können. Allerdings sollten Sie beachten, dass ausschließlich die Darlehenszinsen obligatorisch sind, während es bei den weiteren Kosten auf einige Voraussetzungen ankommt, ob diese überhaupt anfallen oder seitens der Bank nicht in Rechnung gestellt werden. In erster Linie sind es die folgenden Kostenfaktoren, die Sie bei einer Immobilienfinanzierung berücksichtigen sollten:

  • Darlehenszinsen

  • Bereitstellungszinsen

  • Vorfälligkeitsentschädigung

  • Teilauszahlungszuschläge

  • Strafzinsen für vorzeitige Sondertilgung

In den meisten Fällen wird bei einer Immobilienfinanzierung allerdings nur der gewöhnliche Darlehenszins als Kostenfaktor anfallen. Die Vorfälligkeitsentschädigung zum Beispiel wird nur unter der Voraussetzung berechnet, dass Sie den Immobilienkredit vor Ende der eigentlich vorgesehenen Laufzeit vollständig vorzeitig zurückzahlen. Darüber hinaus findet die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nur dann statt, wenn es sich um eine Verfügung innerhalb der Zinsfestschreibung handelte.

Worum handelt es sich bei den Bereitstellungszinsen?

Neben den gewöhnlichen Darlehenszinsen sind die Bereitstellungszinsen der Kostenfaktor, der bei einer Immobilienfinanzierung am häufigsten auftritt. Allerdings ist an dieser Stelle bereits einschränkend zu beachten, dass die Bereitstellungszinsen in aller Regel nur für Bauherren einen eventuellen Kostenfaktor darstellen. Wer hingegen eine bereits fertige Immobilie erwirbt und finanzieren möchte, für den spielen Bereitstellungszinsen meistens deshalb keine Rolle, weil der beantragte Kreditbetrag oftmals sofort nach Bereitstellung abgerufen wird. Der Grund für die Berechnung der Bereitstellungszinsen besteht nämlich darin, dass die Banken den zugesagten Darlehensbetrag nicht zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stellen möchten, ohne dass der Kreditnehmer zusätzliche Gebühren für diese Bereitstellung zahlen muss.

Exakt um diese Gebühren handelt es sich bei den Bereitstellungszinsen. Das jeweils kreditgebende Institut berechnet also in aller Regel dann Bereitstellungszinsen, wenn zwischen Auszahlung bzw. Genehmigung der Darlehenssumme und dem tatsächlichen Abruf des Darlehensbetrages seitens des Kreditnehmers eine längere Zeit vergeht. Je nach Kreditinstitut findet die Berechnung der Bereitstellungszinsen meistens unter der Voraussetzung statt, dass zwischen Bereitstellung der Darlehenssumme und Abruf mindestens zwischen drei und sechs Monaten liegen.

Ganz typisch sind Bereitstellungszinsen dann, wenn Sie den Bau Ihres Eigenheims finanzieren möchten. In diesem Fall wird nämlich häufig nach Bauabschnitten gezahlt, sodass der gesamte Darlehensbetrag nur in Teilbeträgen abgerufen wird. Wenn Sie also beispielsweise insgesamt eine Darlehenssumme von 200.000 Euro beantragt und genehmigt bekommen haben, kann es durchaus sein, dass Sie innerhalb der ersten drei Monate lediglich 50.000 Euro abrufen, nach weiteren drei Monaten noch einmal 60.000 Euro und die restlichen 90.000 Euro vielleicht erst nach Fertigstellung der Immobilie innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten nach Bereitstellung des Kredites. In diese Situation ist es üblich, dass die Banken zumindest für den zweiten und dritten Teil Abruf der Kreditsumme Bereitstellungszinsen berechnen.

Wie findet die Berechnung der Bereitstellungszinsen statt?

Ein Kritikpunkt, der von Experten und auch Verbraucherschützern immer wieder angebracht wird, besteht bezüglich der Bereitstellungszinsen darin, dass es im Prinzip keine einheitlich festgelegte Berechnungsmethode gibt. Bisher kann jede Bank – natürlich in Grenzen – selbst festlegen, wie die Bereitstellungszinsen im Detail berechnet werden und wie hoch diese Gebühren sind. Aus dem Grund ist es empfehlenswert, dass Kreditsuchende beim Vergleich der Anbieter eben nicht nur auf die Höhe des Kreditzinses achten, sondern sich ebenfalls darüber informieren, wie hoch die von der jeweiligen Bank berechneten Bereitstellungszinsen sind. Üblich sind Zinssätze, die sich innerhalb eines Rahmens zwischen 0,20 und 0,40 Prozent pro Monat bewegen. Wenn Sie Ihre Darlehenssumme also beispielsweise erst sechs Monate nach Bereitstellung des Kreditbetrages seitens der Bank abrufen, kann es bei einem monatlichen Bereitstellungszins in Höhe von 0,25 Prozent sogar passieren, dass – zumindest im ersten Jahr – die Bereitstellungszinsen in der Summe sogar höher als die regulären Darlehenszinsen sind. Demzufolge können die Bereitstellungszinsen zu einer nicht unerheblichen finanziellen Belastung führen, sodass Sie sich zu diesem Thema auf jeden Fall informieren sollten.

Teilauszahlungszuschläge sind möglich

Neben den Bereitstellungszinsen gibt es im Zusammenhang mit dem verspäteten oder gesplitteten Abruf der Darlehenssumme noch einen weiteren Kostenfaktor, den Sie ebenfalls berücksichtigen sollten, nämlich sogenannte Teilauszahlungszuschläge. Diese werden von manchen Banken unter der Voraussetzung berechnet, dass die zur Verfügung gestellte Darlehenssumme in Teilbeträgen abgerufen wird. Dies kommt – wie zuvor bereits erwähnt – insbesondere dann vor, wenn die Immobilie noch fertig gestellt werden muss, sodass Sie den Bauträger nach Bauabschnitten zahlen und daher immer wieder Teile der gesamten Kreditsumme abrufen. Daher ist es auch bezüglich dieses Kostenfaktors wichtig, die Angebote miteinander zu vergleichen. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass Sie geplant haben, den Darlehensbetrags aus dem Immobilienkredit in Teilen nacheinander abzurufen.